Zusammenarbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gern arbeite ich mit Ihnen zusammen, wenn Sie ein strafrechtliches Mandat nicht oder nicht allein betreuen wollen.

Ganz gleich, ob Sie mich empfehlen, ob ich ein Mandat mit Ihnen gemeinsam bearbeite oder ob ich im Hintergrund „inkognito“ beratend oder schaffend tätig werde: Sie können sich darauf verlassen, dass ich stets kollegial mit Ihnen zusammenarbeite.

Was verstehe ich unter kollegialer Zusammenarbeit?

  • Wenn Sie mich empfehlen, können Sie sicher sein, dass ich ohne ausdrückliche Absprache mit Ihnen keine Folgemandate Ihres Mandanten annehme. Auf Wunsch des Mandanten informiere ich Sie über alle Schritte des laufenden Mandats.
  • Wenn wir ein Mandat mit Ihnen gemeinsam bearbeiten, stimme ich alle Schritte mit Ihnen ab und führe Besprechungen auf Wunsch in Ihrer Kanzlei, sehr gern auch mit Ihnen gemeinsam durch.
  • Wenn Sie mich mit der Erstellung von Rechtsgutachten oder Schriftsätzen beauftragen, liefere ich pünktlich und zuverlässig. Wenn es eilig ist, lege ich auch eine Nachtschicht ein. Stets habe ich den Anspruch, zwar auf wissenschaftlichem, aber auch praxistauglichem Niveau zu arbeiten.
  • Für Sie und Ihre Mandanten bin ich rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Als Strafverteidigerin bin ich es gewohnt, zu ungewöhnlichen Zeiten „aus dem Bett geklingelt“ zu werden.

Welches Honorar veranschlage ich für meine Tätigkeit?

  • Wenn Sie mich empfehlen, handele ich das Honorar selbständig mit Ihrem Mandanten aus, berücksichtige bei der Honorarfindung aber etwaige Hinweise von Ihnen. In geeigneten Fällen werde ich selbstverständlich auch zu den gesetzlichen Gebühren oder als Pflichtverteidiger tätig. Für die Beitreibung meines Honorars bin ich allein verantwortlich.
  • Wenn Sie mich mit der Mitarbeit an einem Mandat oder der Erstellung von Rechtsgutachten beauftragen, vereinbare ich mit Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar.

Ich arbeite mit großen Wirtschaftskanzleien ebenso zusammen wie mit lokalen mittelständischen Kanzleien oder Einzelanwälten. Sprechen Sie mich gern jederzeit unverbindlich an. Auch dann, wenn Sie lediglich einen kollegialen Rat benötigen, bin ich gern für Sie da!