Criminal Compliance

Criminal Compliance

„Criminal Compliance“ bezeichnet die unternehmensinternen Maßnahmen zur Vermeidung von Straftaten. Was einfach klingt, ist angesichts der Fülle an zu beachtenden Vorschriften im Wirtschaftsrecht überaus kompliziert. Das Strafrecht wird vom Gesetzgeber immer stärker zur Wirtschaftslenkung dadurch eingesetzt, dass in zunehmenden Maße an die Wirtschaft adressierte Strafnormen geschaffen werden, die neben den hergebrachten Tatbeständen Betrug und Untreue Anwendung finden, wie im Aktien-, Börsen- und Wertpapierstrafrecht, im Wettbewerbs- und Korruptionsstrafrecht und im Umwelt- und Steuerstrafrecht.  Die starke Reglementierung birgt nicht nur Haftungsrisiken für Unternehmen. Sie kann auch leicht im strafrechtlichen Vorwurf gegen Führungskräfte münden.

Unsere Leistungen

Compliance-Konzept

Überprüfung und Überarbeitung bestehender Konzepte, Entwicklung eines individuellen Compliance-Konzepts.

Inhouse-Schulung

Optimale Implementierung des Konzepts durch Inhouse-Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Stress-Test

Durch Übungen für den Ernstfall (mock dawn raids) unterziehen wir Ihr Compliance-Konzept auf Wunsch einem Stress-Test.

Unsere Beratung im Bereich Criminal Compliance dient der Vermeidung sowohl unternehmensschädigender Straftaten (z. B. Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl) wie auch – vermeintlich – unternehmensnütziger Taten (Wettbewerbsabsprachen, Korruption, Marktmanipulation usw.). Wir überprüfen und optimieren bestehende Konzepte oder helfen Ihnen bei der Erstellung eines Compliance-Konzepts. In Inhouse-Schulungen vermitteln wir Führungspersonal und Mitarbeitern, „how to be in compliance with the law“. 

Dr. Arabella Pooth ist Fachanwältin für Strafrecht und verfügt neben exzellenten strafprozessualen Kenntnissen über langjährige forensische Erfahrung. An zahlreichen Durchsuchungen hat sie nicht nur als Verteidigerin teilgenommen; im Rahmen mehrerer Praktika bei der Polizei NRW hat sie Durchsuchungen und andere Ermittlungsmaßnahmen auch aus dem Blickwinkel der Ermittlungsbehörden erlebt. Pooth blickt zudem auf eine Tätigkeit am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht der Westfälischen Wilhelms-Universtität Münster zurück und ist Dozentin in der Fachanwaltsausbildung für materielles Strafrecht und europäisches Strafrecht.