Durchsuchung & Untersuchungshaft

Festnahme Polizei U-Haft Verhaftung Verhör

Es gibt zwei Situationen, in denen es unabdingbar ist, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren: Durchsuchung und Festnahme.

Durchsuchung

Festnahme

Für jeden Menschen ist es ratsam, ständig die Notfallnummer eines Strafverteidigers bei sich zu tragen. Die Polizei kommt in der Regel unerwartet und es besteht immer die Gefahr, aufgrund von falschen Beschuldigungen, Verwechslungen oder Zufällen in das Visier der Strafverfolgungsbehörden zu gelangen.

Durchsuchung
 

Eine Durchsuchung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung kommt immer unvorbereitet. Sie dient dazu, Beweismittel für ein Strafverfahren ausfindig zu machen und zu sichern. Gleichzeitig nutzen die Beamten die Ausnahmesituation, um Informationen vom Betroffenen oder von anderen anwesenden Personen zu erfragen. Häufig führt dies zu übereilten Geständnissen oder für den Betroffenen ungünstigen Einlassungen oder Aussagen. Fehler, die in diesem Verfahrensstadium begangen werden, können den Grundstein für eine spätere Verurteilung legen. Wichtig zu wissen ist, dass eine Durchsuchung nicht verhindert werden kann. Keinesfalls darf den Beamten mit Gewalt begegnet werden. Dies kann zu einem weiteren Ermittlungsverfahren, beispielsweise wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, führen. Gleichwohl ist es wichtig, der Durchsuchung ausdrücklich zu widersprechen. Auch darf nicht versucht werden, Beweismittel zu vernichten. Dies kann den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begründen und dazu führen, dass die Untersuchungshaft angeordnet wird. Manchmal kann es sinnvoll sein, Beweismittel freiwillig herauszugeben. Damit kann einerseits die Durchsuchung verkürzt werden, andererseits können Zufallsfunde verhindert werden. Die Entscheidung sollte immer einem Fachanwalt für Strafrecht überlassen werden. Wenn Sie sofort einen Strafverteidiger anrufen, wird er sie telefonisch beraten und, wenn möglich, mit den Ermittlungsbeamten telefonisch Rücksprache halten. Oft sind diese bereit, das Eintreffen des Strafverteidigers abzuwarten.

Festnahme

Eine Festnahme erfolgt entweder aufgrund eines zuvor erlassenen Haftbefehls oder – in Form einer vorläufigen Festnahme – aufgrund eines Verdachts der Ermittlungsbehörden bzw. unmittelbar aus einer strafrechtlich relevanten Situation heraus. Sie trifft den Einzelnen fast immer überraschend. Bei nicht polizeierfahrenen Betroffenen löst eine Festnahme immer Panik aus. In dieser Ausnahmesituation ist es für die Ermittlungsbehörden leicht, ein Geständnis oder zumindest eine für den Betroffenen ungünstige Aussage zu bekommen. Beides lässt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens nur schwer korrigieren. Zudem droht je nach Schwere des Tatvorwurfes die Untersuchungshaft. Wenn Sie sofort von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Strafverteidiger anzurufen, wird dieser Ihnen raten, zu schweigen und sich sofort auf den Weg zu Ihnen machen.

| 3 Notfall-Regeln bei Durchsuchung und Festnahme

Wenn es zu einer Durchsuchung oder Festnahme kommt, gibt es drei „Notfall-Regeln“, die unbedingt zu beachten sind:

Ruhe bewahren!

Schweigen!

Dulden!

Untersuchungshaft

Mündet die Festnahme in der Untersuchungshaft, erfolgt die Überstellung an eine Justizvollzugsanstalt. Sie stellt, insbesondere im Fall der sich anschließenden Untersuchungshaft, einen nicht zu unterschätzenden Eingriff in die gesamte Lebenssituation des Betroffenen dar. Je nach Dauer der Untersuchungshaft führt diese in der Regel zum Verlust des Arbeitsplatzes respektive zur Insolvenz des eigenen Unternehmens, aber auch zu erheblichen Schwierigkeiten im privaten Bereich. Deshalb gilt es, den (weiteren) Vollzug der Untersuchungshaft möglichst zu vermeiden. Dies kann häufig durch einen Antrag auf Haftprüfung oder eine fundierte Haftbeschwerde erreicht werden. Wird eine Haftbeschwerde „ins Blaue hinein“ von einem wenig versierten Anwalt verfasst, kann dies zu der äußerst ungünstigen Situation führen, dass das Urteil bereits im Ermittlungsverfahren „festgeschrieben“ wird. Das bedeutet zum einen, dass keine Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, zum anderen, dass im späteren Gerichtsverfahren kaum noch eine Chance auf einen Freispruch oder ein günstiges Urteil besteht.