Zeugenbeistand

Jeder, der in einem Strafverfahren als Zeuge vernommen werden soll, darf sich jederzeit anwaltlich beraten und begleiten lassen.

Als Zeuge ist man nicht immer verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten. Erst recht sind Zeugen nicht immer zu einer Aussage verpflichtet. Es kann sein, dass Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte greifen. Dann ist zu überlegen, ob von diesen Rechten Gebrauch gemacht werden soll.  Der Anwalt kann diesbezüglich nicht nur beraten. Er kann auch dabei helfen, Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrechte gegenüber den Behörden durchzusetzen.

Neben einer eingehenden Beratung bieten wir auch die Begleitung zum Vernehmungstermin an.

Immer wieder werden wir auch von anwaltlichen Kollegen beauftragt, wenn diese, beispielsweise im Rahmen einer „Unternehmensverteidigung“, Zeugenbeistände für Führungskräfte und Mitarbeiter benötigen.