Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Straftaten des Strafgesetzbuches, die sich nicht in strafrechtlichen Nebengesetzen wiederfinden. Eine umfassende Auflistung der zum allgemeinen Strafrecht zählenden Delikte ist deshalb nicht möglich. Beispielhaft seien folgende Delikte des allgemeinen Strafrechts genannt:
- Diebstahl,
- Urkundenfälschung,
- Betrug,
- Körperverletzung,
- Raub,
- Erpressung,
- Beleidigung,
- etc.
Wir beraten und verteidigen bundesweit in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.