Wiederaufnahmeverfahren

Grundsätzlich kann ein rechtskräftiges Urteil nicht mehr aufgehoben oder abgeändert werden. Hinter dieser gesetzlichen Regelung steht der Gedanke, dass irgendwann Rechtssicherheit und Rechtsfrieden eintreten sollen und diese Aspekte dann der individuellen Gerechtigkeit vorgehen. Deshalb sind – von wenigen Ausnahme abgesehen – auch Fehlurteile nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr abänderbar.

In besonderen Ausnahmefällen besteht allerdings die Möglichkeit, im Rahmen eines strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens doch noch ein rechtskräftiges Urteil aufheben zu lassen. Wichtigster Anwendungsfall ist das Vorliegen von neuen, der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz nicht bekannt gewesenen Beweismitteln oder Tatsachen. Ein Wiederaufnahmeantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger gestellt werden und setzt besondere Fachkenntnisse in diesem Spezialgebiet voraus. Nur sehr wenige Wiederaufnahmeanträge haben Erfolg.