Arzt- & Medizinstrafrecht

Unter Arzt- und Medizinstrafrecht ist nicht nur die Verteidigung von Einzelpersonen gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verstehen. Dr. Arabella Pooth wird auch beratend tätig, um die Gefahr strafbaren Verhaltens im Vorfeld zu vermeiden.

Criminal Compliance im Gesundheitswesen

Der Begriff „Compliance“ ist Medizinern bestens bekannt und meint die Therapietreue des Patienten. „Criminal Compliance“ beschreibt dem Wortsinn nach die Pflicht, das Gesetz zu befolgen. Was einfach klingt, ist angesichts der Fülle an zu beachtenden Vorschriften gerade im Gesundheitswesen überaus kompliziert. Die starke Reglementierung birgt nicht nur Haftungsrisiken für Krankenhäuser, Ärzte und Unternehmen der Gesundheitsbranche. Sie kann auch leicht im strafrechtlichen Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der Korruption münden. Deshalb ist ein funktionssicheres Compliance-Konzept unabdingbar. Dr. Arabella Pooth überprüft und optimiert bestehende Konzepte oder erstellt ein  Compliance-Konzept für Ihr Krankenhaus, Pflegeheim oder Unternehmen. Um den optimalen Zuschnitt auf Ihr Unternehmen zu gewährleisten, macht sie sich vor Ort ein Bild und führt Interviews mit Verantwortlichen. In Inhouse-Schulungen vermittelt sie Führungspersonal und Mitarbeitern, „how to be in compliance with the law“. 

Compliance-Konzept

Überprüfung und Überarbeitung bestehender Konzepte, Entwicklung eines individuellen Compliance-Konzepts.

Inhouse-Schulung

Optimale Implementierung des Konzepts durch Inhouse-Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Stress-Test

Durch Übungen für den Ernstfall (mock dawn raids) unterziehen wir Ihr Compliance-Konzept auf Wunsch einem Stress-Test.

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte, Apotheker, Führungskräfte von Pharmakonzernen und andere Verantwortliche im Gesundheitswesen betreffen zumeist die Deliktsbereiche des Abrechnungsbetrugs, der Urkundenfälschung, der Korruption, der Steuerhinterziehung oder der Verstöße gegen das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz. Die Ermittlungen werden in der Regel von auf die Gesundheitsbranche spezialisierten Staatsanwälten geleitet, sodass es gilt, auf Seiten der Verteidigung ein entsprechendes Gegengewicht zu bilden. Es versteht sich von selbst, dass der Verteidiger nicht nur die entsprechenden Spezialvorschriften kennen muss, sondern auch mit den Arbeitsabläufen in Krankenhäusern, Apotheken, Pflegeheimen oder Pharmakonzernen und den Gepflogenheiten der Gesundheitsbranche vertraut sein muss.

Ärzte und medizisches Fachpersonal können sich aber auch weitaus unangenehmeren Ermittlungen wegen Delikten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgesetzt sehen. Im Bereich der vorsätzlichen Tötungsdelikte umfasst dies beispielsweise Fälle der Sterbehilfe. Im Fahrlässigkeitsbereich kommen ärztliche Kunstfehler und die strafrechtliche Verantwortung für diese in Betracht. Haben die Ermittlungen ein Delikt mit Todesfolge zum Gegenstand, ist es nicht ausreichend, einen ausschließlich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Medizinrechts tätigen Verteidiger zu beauftragen. Vielmehr ist es unabdingbar, einen Verteidiger hinzuzuziehen, der über Erfahrung in Todesermittlungen und über umfassende rechtsmedizinische Kenntnisse verfügt. Liegt der Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts zugrunde, muss der Verteidiger darüber hinaus versiert sein in der Verteidigung vor dem Schwurgericht.

Dr. Arabella Pooth ist Fachanwältin für Strafrecht, bildet sich regelmäßig in medizinischen und rechtsmedizinischen Themen fort und kennt die Arbeitsabläufe in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Gesundheitsbranche. Dadurch bildet sie ein Gegengewicht zu entsprechend spezialisierten Ermittlern. Sie ist zudem überaus erfahren in der Verteidigung in Todesermittlungssachen und vor dem Schwurgericht.