Der Fußball hat strafrechtlich vor allem durch die Skandale des Wettbetrugs von sich reden gemacht. Eigens darauf spezialisierte Staatsanwälte ermitteln in diesem Bereich äußerst präzise, sodass es bereits zu Verurteilungen wegen Wettbetrugs gekommen ist. Auch Organen von Vereinen droht strafrechtliche Verfolgung, wenn vermögensrechtliche oder steuerrechtliche Pflichten verletzt werden.
Einzelne Spieler müssen sich auch dann öffentlich verantworten, wenn sie außerhalb des Fußballs Straftaten begangen haben. Dies ist häufig mit einer Rufschädigung verbunden, die auch vereinsintern Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hier haben wir schon dem einen oder anderen Fußballspieler „aus der Patsche“ geholfen.
Ungleich häufiger, aber weniger öffentlichkeitswirksam werden Verfahren gegen Hooligans oder Fußballfans, zumeist wegen Körperverletzungs- oder anderen Gewaltdelikten geführt.