Sportstrafrecht

Viele Sportarten sind zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Um viel Geld geht es nicht nur für den einzelnen Sportler, sondern auch für Verbände und Unternehmen. Deshalb ist die Versuchung groß, sich unlautere Vorteile zu verschaffen. Davon unbenommen ist Sport für die Sportler mit Gefahren für Leib, manchmal auch für Leben, verbunden. Beides ruft das Strafrecht auf den Plan.

Der Fußball hat strafrechtlich vor allem durch die Skandale des Wettbetrugs von sich reden gemacht. Eigens darauf spezialisierte Staatsanwälte ermitteln in diesem Bereich äußerst präzise, sodass es bereits zu Verurteilungen wegen Wettbetrugs gekommen ist. Auch Organen von Vereinen droht strafrechtliche Verfolgung, wenn vermögensrechtliche oder steuerrechtliche Pflichten verletzt werden.

Einzelne Spieler müssen sich auch dann öffentlich verantworten, wenn sie außerhalb des Fußballs Straftaten begangen haben. Dies ist häufig mit einer Rufschädigung verbunden, die auch vereinsintern Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hier haben wir schon dem einen oder anderen Fußballspieler „aus der Patsche“ geholfen.

Ungleich häufiger, aber weniger öffentlichkeitswirksam werden Verfahren gegen Hooligans oder Fußballfans, zumeist wegen Körperverletzungs- oder anderen Gewaltdelikten geführt.

Im Reitsport ist viel Geld im Spiel. Spitzenpferde werden zu Spitzenpreisen verkauft. Diese Lebewesen sind aber nicht immer auch gesund und frei von sonstigen Mängeln. Dann ist die Versuchung groß, potentiellen Käufern Krankheiten oder Mängel bewusst zu verschweigen und so über kaufentscheidungserhebliche Tatsachen zu täuschen. Das kann zum Vorwurf des Betrugs führen.

Auch Doping spielt eine große Rolle im Reitsport. Im Gegensatz zu anderen Sportarten sind es hier nicht die Sportler selbst, sondern die Pferde, denen leistungssteigernde Medikamente verabreicht werden. Dies kann nicht nur zu Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz führen, sondern auch zu tierschutzrechtlich relevanten Vorwürfen.

Im Kampfsport betreffen Ermittlungsverfahren vornehmlich Körperverletzungsdelikte. Zum einen sehen sich Kampfsportler aufgrund von Trainingsunfällen strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Zum anderen müssen Kampfsportler damit rechnen, im Falle der Selbstverteidigung gegen einen Angriff ganz besonderen strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt zu werden.

YouTube-Video: Körperverletzung beim Boxen?