Nach einem langen Indizienprozess blieben am Ende die Anklagepunkte des Mordes an einem zweieinhalbjährigen Kleinkind sowie der Vergewaltigung an einer Frau bestehen.
Der Vorwurf, der Mandant habe dem Kind Insulin verabreicht, konnte im Laufe des Prozesses widerlegt werden. Ein Sachverständiger musste sein bereits erstattetes Gutachten korrigieren.
Verteidigerin Dr. Arabella Liedtke hat beantragt, Ihren Mandanten freizusprechen, da Ihrer Auffassung nach die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichen. Die Anklage hingegen fordert lebenslange Haft.
Artikel: „Ankläger fordert lebenslange Haft wegen Mädchenmord“