Berufung

Gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung statthaft. Wenn Berufung eingelegt wurde, wird die gesamte Sache neu verhandelt. Das Verfahren wird „neu aufgerollt“, wie man so schön sagt.

Als Angeklagter kann man sich erneut zur Sache einlassen. Zeugen werden erneut vernommen. Auch neue Beweismittel können vorgebracht werden.

Die Berufung ist ein sehr brauchbares Rechtsmittel, mit dem man überaus häufig besonders zufriedenstellende Ergebnisse erzielt.