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Urteil im Prozess wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Bochum: Viereinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung

Im Prozess wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wurde der Mandant von Rechtsanwältin Arabella Liedtke lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Vorliegen von Mordmerkmalen konnte nicht nachgewiesen werden. Von der versuchten Tötung war der Mandant nach den Feststellungen des Gerichts schließlich strafbefreiend zurückgetreten.

Artikel: „Lunge und Herzbeutel verletzt. Messerattacke: Viereinhalb Jahre Haft“